Mehr Förderungen für Opfer von Naturkatastrophen

Die Kärntner haben in den letzten Jahren etliche verheerende Naturkatastrophen durchstehen und bewältigen müssen.

„Allein, was im vergangenen Jahr im Gegendtal passiert ist, ist nach wie vor eigentlich unfassbar“,

resümierte Katastrophenschutzreferent Landesrat Daniel Fellner.

Einkommengrenzen erhöht

Er wird in der morgigen Regierungssitzung, in Anlehnung an die von Landeshauptmann-Stellvertreterin Gaby Schaunig überarbeitete Wohnbauförderung, eine Richtlinienänderung des Kärntner Nothilfswerks einbringen: Als höchstzulässiges Jahreseinkommen (Familieneinkommen) gelten künftig bei einer Haushaltsgröße von einer Person 48.000 Euro netto (zuvor: 43.000 Euro), für zwei Personen 74.000 Euro netto (zuvor: 67.000 Euro) und für jede weitere Person, die im gemeinsamen Haushalt lebt, zusätzlich 7.000 Euro netto (zuvor: 6.000 Euro).

Schon die dritte Anhebung heuer

Außerordentliche Belastungen (etwa monatliche Kreditrückzahlungen, Alimente, usw.) können bekanntgegeben werden und werden bei der Einkommensberechnung berücksichtigt. Dies ist in dieser Legislaturperiode bereits die dritte Anhebung der Einkommensgrenzen für Mittel aus dem Kärntner Nothilfswerk, für Ein-Personen-Haushalte hat sich dadurch seit 2018 beispielsweise eine Steigerung der Einkommensgrenzen um 37,14 Prozent ergeben.

„Künftig können mehr Kärntner unterstützt werden“

Fellner:

„Nach einer Katstrophe geht es darum, den Betroffenen so umfassend wie nur möglich zu helfen, zu versuchen, die Not zu lindern, wo immer es nur geht. Die Erhöhung der Einkommensgrenzen für Unterstützungsleistungen aus dem Nothilfswerk ist dabei ein weiterer wichtiger Schritt, der es auch ermöglicht, künftig mehr Menschen zu unterstützen“.

Anwendung rückwirkend ab Anfang 2023

Diese neuen Jahreseinkommensgrenzen sollen nach Beschluss der Kärntner Landesregierung für zukünftig einlangende Katastrophenbeihilfeanträge beim Kärntner Nothilfswerk rückwirkend ab Anfang 2023 angewendet werden.

Politische Laufbahn

07.10.2019

Landesrat Ing. Daniel Fellner

  • Absolvent der HTL für Betriebstechnik in Wolfsberg
  • begann berufliche Laufbahn beim Roten Kreuz, war zuletzt Leiter der Landesleitstelle
  • seit 2009 Sektionsobmann St. Andrä
  • seit 2010 Fraktionsobmann St. Andrä
  • 2011-2018 SPÖ-Landesgeschäftsführer
  • seit 12. April 2018 Landesrat in der Kärntner Landesregierung
  • seit Oktober 2018 SPÖ-Vorsitzender Bezirk Wolfsberg

Privat

07.10.2019

Lebt nach dem Motto:

„Es ist besser eine Kerze anzuzünden, als über die Dunkelheit zu jammern“.

  • Geboren am 19.01.1977
  • Wohnt in St. Andrä
  • Familie: verheiratet mit Sandra
  • Drei Söhne: Matteo, Noah und Julian
  • Haustier: Labrador Eddie
  • Lieblingsort: Koralm
  • Hobbies: laufen, imkern, ab und zu auf einen Klettersteig gehen
  • Motto: Es ist besser eine Kerze anzuzünden, als über die Dunkelheit zu jammern.

Lebenslauf